Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Beschreibung
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger ihren Identitätsausweis) mitzubringen.
Sie haben bei der Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl drei Stimmen, die Sie zum Beispiel alle einem Bewerber geben oder auf verschiedene Bewerber in unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilen können.
Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.
Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr * Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00Uhr - 18.00 Uhr * Freitag nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiter EDV Schulen)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter/-in Bauamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter/-in Bauamt)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita)
Frau Ruth Beck (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Herr Andi Seehase (Amtsleiter/-in Kämmerei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiter/-in Vollstreckung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015