Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Beschreibung
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger ihren Identitätsausweis) mitzubringen.
Sie haben bei der Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl drei Stimmen, die Sie zum Beispiel alle einem Bewerber geben oder auf verschiedene Bewerber in unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilen können.
Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.
Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Ansprechpartner
Team 03.02 - allgemeine Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: fd03@lk-vr.de
Formulare
Wahlvorschlag Kreistagswahl (Einzelbewerbung)
Wahlvorschlag Kreistagswahl (Partei oder Wählergruppe)
Wahlvorschlag Landratswahl (Partei oder Wählergruppe)
Stichwörter
Kommunalaufsicht, Wahlen
Sachgebiet 10.20 / Kanzlei, Digitale Verwaltung und IT
Beschreibung
Zum Sachgebiet "Kanzlei, Digitale Verwaltung und IT" zählen die Bereiche
- zentraler Sitzungsdienst,
- Betreuung der Angelegenheiten der politischen Gremien und ehrenamtlichen Bürgermeister, Heimat- und Kulturpflege,
- zentrale Ortsrechtverwaltung und
- die Abwicklung von Wahlen.
Darüber hinaus sind hier die Bereiche
- Recht und
- IT sowie
- die Projektleitung "Digitale Verwaltung" zugeordnet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maik Schewelies (Sachgebietsleiter)
Frau Hanka Schünemann (Sachbearbeiterin)
Herr Tilo Horn (Sachbearbeiter)
Frau Susanne Fischer (Sachbearbeiterin)
Herr Gert Beduhn (Sachbearbeiter)
Herr Eric Schich (Sachbearbeiter)
Internet
Bankverbindung
Amt Barth
Empfänger: Amt Barth
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Bürgerinformation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Priebe (Sachbearbeiterin)
Herr Marcus Clausen (Sachbearbeiter)
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl (Kommunalwahlen)
- Kreistagswahl Anlage 4 LKWO
- Landratswahl Anlage 5 LKWO
- Führungszeugnis
- Erklärung zu laufenden Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren
- Mfs-Tätigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- amtsärztliches Zeugnis
Formulare
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl (Kommunalwahlen)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl (Kommunalwahlen)
Unmittelbar nach Eingang werden die Wahlunterlagen geprüft, um Mängel ausschließen zu können bzw. um für eine Behebung mangelhafter Wahlvorschläge noch vor Ablauf der Einreichungsfrist zu sorgen.
Fristen
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl (Kommunalwahlen)
Die Wahlunterlagen müssen bis zum 73. Tag vor der Wahl um 18 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein.
Kosten
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl (Kommunalwahlen)
Bei Landratswahl fallen Kosten für das Führungszeugnis und das amtsärztliche Zeugnis an, die von den Antragstellern (Kandidaten) zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015