Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    Fax: 038828 330-175

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2015 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wahlen sollen also den Willen des Volkes widerspiegeln. Im Jahr 2021 fand beispielsweise die Landratswahl statt. Als Landkreis kümmern wir uns auch um die Veröffentlichung der Wahlergebnisse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: ja

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Bus: Lindengarten in Wismar


    DB und ODEG

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Wahl, Wählerin, Wahlen, Europawahl, Wähler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)