Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Hinweise für Wismar: Spezialisierung

    Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.

    Bei den Europawahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
     
    In der Gemeinde, in der sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden wahlberechtigte Deutsche automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Als wahlberechtigte Unionsbürgerin oder wahlberechtigter Unionsbürger werden Sie in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Den Antrag ("Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis") müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Europawahl stellen. Sind Sie auf Ihren Antrag hin bereits bei einer vorangegangenen Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie bei künftigen Europawahlen automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen . Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis) mitzubringen.

    Sie haben eine Stimme.

    Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

    Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimmen nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

    In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.



    zuständige Stelle

    Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

    Zuständigkeit

    Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

    Ansprechpartner

    SG allgemeine Ordnungsaufgaben / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheuerstraße 2

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvergabe Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch keine Terminvergabe möglich Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 251-3225

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Europawahl, Wahl, Wählerin, Wähler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de