Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    zuständige Stelle

    Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

    Zuständigkeit

    Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates

    Adresse

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linie:
      • Bus: 2, 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65900

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5037

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Sitzungsdienst/Wahlen/Dienstreisen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkplatz
      Anzahl: 29  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039931 800

    Fax: 039931 80111

    E-Mail: post@amt-roebel-mueritz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Europawahl, Wahl, Wählerin, Wähler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de