Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Beschreibung
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden entspricht die Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeister der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Bei den Bürgermeisterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis) mitzubringen.
Sie haben eine Stimme. Zwei bis spätestens vier Wochen nach der Hauptwahl findet eine Stichwahl statt, wenn keiner der Bewerber die gesetzlich geforderte Mehrheit erreicht hat. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein zur Hauptwahl beantragt hatten, erhalten zur Stichwahl automatisch wieder einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.
Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Ansprechpartner
Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
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19092 Schwerin
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Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
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Telefon Festnetz: 03871 722-3001(Frau Schwanke (Dezentraler Service))
E-Mail: leonie.schwanke@kreis-lup.de
E-Mail: christoph.ripperger@kreis-lup.de
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E-Mail: mathias.westburg@kreis-lup.de
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Telefon Festnetz: 03871 722-3011
E-Mail: jens.zielke@kreis-lup.de
Herr Christian Baumbach (SB Recht)
Telefon Festnetz: 03871 722-3012
E-Mail: christian.baumbach@kreis-lup.de
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Frau Kathrin Bender (SB Recht)
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E-Mail: kathrin.bender@kreis-lup.de
Stichwörter
Kreiswahlleiter, Wahl
Amt Eldenburg Lübz
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Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus, Hofgelände
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus, Hofgelände
Anzahl: 13 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Frau Frau Becker (Bürgermeisterin; Leitende Verwaltungsbeamtin)
Internet
Allgemeine Verwaltung
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- Behindertenparkplatz: Rathaus, Hofgelände
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Ist nicht rollstuhlgerecht
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Herr Herr Senkbeil (Sachbearbeiter Archiv, Einlass, Internet)
Fax: 038731 507-104
Telefon Festnetz: 038731 507-118
Frau Frau Dilcher (Sachbearbeiterin)
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Ist rollstuhlgerecht
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Frau Frau Czech (Sachbearbeiterin)
Frau Frau M. Schäfer (Sachbearbeiterin)
Frau Frau L. Schäfer (Sachbearbeiterin)
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Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Auf den Seiten der Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie weitere Informationen über die Kommunalwahlen. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.
- Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Bundeszentrale für politische Bildung - WahlthemenDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015