Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer

    Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl

    Beschreibung

    Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden entspricht die Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeister der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Bei den Bürgermeisterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis) mitzubringen.

    Sie haben eine Stimme. Zwei bis spätestens vier Wochen nach der Hauptwahl findet eine Stichwahl statt, wenn keiner der Bewerber die gesetzlich geforderte Mehrheit erreicht hat. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein zur Hauptwahl beantragt hatten, erhalten zur Stichwahl automatisch wieder einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.

    Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

    Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

    In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Trennung Bürgermeisterwahl und Landratswahl

    Die Bürgermeisterwahl wird von den Gemeindewahlbehörden vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. 

    Die Landratswahl wird vom Landkreis vor- und nachbereitet (u.a. Veröffentlichung der Wahlergebnisse). Die Durchführung erfolgt über die Gemeindewahlbehörden. 

    Die Bürgermeisterwahl wird von den Gemeindewahlbehörden vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.

    Die Landratswahl wird vom Landkreis vor- und nachbereitet (u.a. Veröffentlichung der Wahlergebnisse). Die Durchführung erfolgt über die Gemeindewahlbehörden.

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wahlen sollen also den Willen des Volkes widerspiegeln. Im Jahr 2021 fand beispielsweise die Landratswahl statt. Als Landkreis kümmern wir uns auch um die Veröffentlichung der Wahlergebnisse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: ja

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Bus: Lindengarten in Wismar


    DB und ODEG

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja

    PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2022 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 19.01.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Auf den Seiten der Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie weitere Informationen über die Kommunalwahlen. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 05.07.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)