Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Beschreibung
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden entspricht die Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeister der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Bei den Bürgermeisterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis) mitzubringen.
Sie haben eine Stimme. Zwei bis spätestens vier Wochen nach der Hauptwahl findet eine Stichwahl statt, wenn keiner der Bewerber die gesetzlich geforderte Mehrheit erreicht hat. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein zur Hauptwahl beantragt hatten, erhalten zur Stichwahl automatisch wieder einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.
Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Ansprechpartner
Hansestadt Demmin
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:45 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03998 256-0
Fax: 03998 256333(Nebenstelle)
Fax: 03998 223134
E-Mail: hansestadt@demmin.de
Kontaktperson
Herr Dr. Michael Koch (Bürgermeister)
Frau Rowena Delies (Gleichstellungsbeauftragte)
Frau Bianca Hacker (Sachbearbeiterin; Sekretärin)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
Linie:- Bus: 2, 22
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-5037
Fax: +49 395 57087-65900
Kontaktperson
Annett Thurm
Hausanschrift
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Fax: 0395 5708765900
E-Mail: Annett.Thurm@lk-seenplatte.de
Julia Raabe
Hausanschrift
Fax: 0395 570875960
Telefon Festnetz: +49 39557087502 0
E-Mail: Julia.Raabe@lk-seenplatte.de
Jenny Herbold
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087503 2
Fax: 0395 5708765900
E-Mail: Jenny.Herbold@lk-seenplatte.de
Katharina Bartusch
Maja Bergholz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087215 4
Fax: 0395 5708765900
E-Mail: Maja.Bergholz@lk-seenplatte.de
Stefanie Ahlschläger
Kathrin Labahn
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765900
Telefon Festnetz: +49 39557087502 1
E-Mail: Kathrin.Labahn@lk-seenplatte.de
Andrea Uster
Ute Wenzel
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E-Mail: Ute.Wenzel@lk-seenplatte.de
Jens Peters
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Fax: 0395 5708765900
E-Mail: Jens.Peters@lk-seenplatte.de
Marcel Vilbrandt
Hausanschrift
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Sandra Knoop
Nils Henke
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Auf den Seiten der Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie weitere Informationen über die Kommunalwahlen. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.
- Landeswahlleiterin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Bundeszentrale für politische Bildung - WahlthemenDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015