Bundestagswahl Feststellung

    Bundestagswahl Feststellung

    Beschreibung

    Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen - anders als bei der Europa- und den Kommunalwahlen - nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 35. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

    Sie haben insgesamt zwei Stimmen:

    • eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten oder einer Wahlkreisabgeordneten (linke Seite des Stimmzettels) und
    • eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Seite des Stimmzettels).

    Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

    Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimmen nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

    In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

    Hinweise für Ludwigslust: Bundestagswahl

    Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Ludwigslust eingetragen, sofern Sie in Ludwigslust oder in einem der Ortsteile mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind.

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohermeldeamt des Kooperativen Bürgerbüros Ludwgslust,  in der Schloßstraße 41 einsehen.

    Die Wahlbehörde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ludwigslust: Bundestagswahl

    Gemeindewahlbehörde Ludwigslust

    Ansprechpartner

    Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3000(Herr Ripperger (FDL))

    Telefon Festnetz: 03871 722-3001(Frau Schwanke (Dezentraler Service))

    E-Mail: christoph.ripperger@kreis-lup.de

    E-Mail: leonie.schwanke@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Kreiswahlleiter, Wahl

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Ludwigslust - Recht, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03874 526-135

    Fax: 03874 526-109

    E-Mail: wahlen@ludwigslust.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stichwörter

    Bundestagswahl, Landtagswahl, Recht, Wahl, Wahlen, Wahlen, Kommunal, Wahlhelfer

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Auf den Seiten der Landeswahlleiterin, des Bundeswahlleiters und des Deutschen Bundestags finden Sie umfangreiche Informationen über die Bundestagswahlen. Fragen zum Thema "Bundestag" beantwortet der virtuelle Berater des Bundestags. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English