Personalausweis beantragen
Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
zuständige Stelle
Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnr.: 030 18 681-23333
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen, Gewerbe
Beschreibung
Aufgaben
- Paß- und Meldewesen
- Lohnsteuerkarten
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Fundtiere
- Lebensmittelüberwachung
- Gewerbeordnung
- Katastrophenschutz
- Zivilschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidegret Dähmlow (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Fax: 038229 7129116
Telefon Festnetz: 038229 71116
E-Mail: hdaehmlow@recknitz-trebeltal.de
Frau Petra Krumtum (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Karl-Marx-Str. 18
18465 Tribsees
Fax: 038229 71100
Telefon Festnetz: 038320 617231
E-Mail: pkrumtum@recknitz-trebeltal.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Ausweis, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, FIschereischein, Führungszeugnis, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle, Gewerbesteuer, Meldeservice, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- PIN-Neusetzen gebührenfrei
- Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2021
Stichwörter
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