Personalausweis beantragen
Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
zuständige Stelle
Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)
Zuständigkeit
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnr.: 030 18 681-23333
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Ansprechpartner
Meldewesen
Beschreibung
Aufgaben
- Personalausweis beantragen
- Meldung eines verlorenen Personalausweises
- Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
- Reisepass beantragen
- Kinderreisepass beantragen
- An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
- Ummeldung anderer Wohnsitz
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Beglaubigungen Dokumente
- Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
- Steueridentifikationsnummer erfragen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- PIN-Neusetzen gebührenfrei
- Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2021
Stichwörter
Perso, Personaldokument, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Personalausweis, Elektronisch, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausstellung, Personalausweis beantragen, ausstellen, Online-Ausweisfunktion, Ausweis, nPA, Pass, Identitätsnachweis, PA, Neuer PA, ePA, Ausweis ausstellen, Beantragung, neuer Personalausweis, neu