Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

    Beschreibung

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnr.: 030 18 681-23333
     
    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Moorweg 5

    18184 Broderstorf

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038204 718-0

    Fax: 038204 718-50

    E-Mail: info@amtcarbaek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Carbäk

    Empfänger: Amt Carbäk

    IBAN: DE24 1406 1308 0006 8259 15

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: VR Bank Mecklenburg eG

    Amt Carbäk

    Empfänger: Amt Carbäk

    IBAN: DE47 1305 0000 0201 0920 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: OstseeSparkasse Rostock

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • PIN-Neusetzen gebührenfrei
    • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de