Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

    Beschreibung

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

    Hinweise für Schwerin: Personalausweis beantragen_Schwerin

    zuständige Stelle

    Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)

    Zuständigkeit

    Servicenummer neuer Personalausweis:
    Telefonnr.: 030 18 681-23333
     
    Öffnungszeiten:
    Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro

    Beschreibung

    Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • PIN-Neusetzen gebührenfrei
    • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerin: Personalausweis beantragen_Schwerin

    Hinweise zur Beantragung von Dokumenten für Kinder gemäß Ziffern 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 PassVwV

    Lichtbild:                    

    Für die Beantragung von Dokumenten ist zwingend ein aktuelles Lichtbild erforderlich, unabhängig vom Alter des Kindes.

    Das Lichtbild muss den Anforderungen des biometrischen "Gesichtsfeldes" (Mustertafel des BMI) entsprechen.

    Kinder:                     

    Ihre Kinder müssen bei der Beantragung von Dokumenten zur Identitätsprüfung zwingend anwesend sein.

    Zustimmung und Sorgerecht             

    Sind die sorgeberechtigten Personen verheiratet, ist die Zustimmung beider erforderlich. Die Unterschrift muss prüfbar sein (z.B. Kopie des PA).

    Bei nicht verheirateten aber zusammen lebenden Eltern ist die Sorgerechtsurkunde vorzulegen.

    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorrübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, d.h. bei dem es mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, das Dokument beantragen. Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Einwilligung über den gewöhnlichen Aufenthalt bestehen.

    Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist nur dieser zur Antragstellung berechtigt.

    Bei ledigen, allein stehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen.

    Ledige, allein stehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge

    mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält.

    Geburtsurkunde:     

    Die Geburtsurkunde des Kindes ist zur Beantragung von Dokumenten im Original vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerin: Personalausweis beantragen_Schwerin

    Für die Landeshauptstadt Schwerin ist keine Gebührenbefreiung oder -reduzierung für Bedürftige möglich. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann im konkreten Einzelfall bei der Beantragung des Dokumentes eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden.

    Ebenso ist zur Beantragung eine Urkunde mit aktueller Namensführung vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English