Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung. 

    Verwarnungsgeld:

    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.

    Bußgeld:

    Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das  Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte

    Ausnahme:
    Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.

    Ansprechpartner

    30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement

    Aktuelles

    Online-Portal Klarschiff - Bürgerbeteiligung  - Anliegen und Ideen melden Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Bußgeldstelle Datenschutzinformation Klarschiff HGW

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17489 Greifswald

    Hausanschrift

    Lange Straße 2 a

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Domstraße 12
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
    Anzahl: 150
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
    Anzahl: 23
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
    Anzahl: 240
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark

    Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4340

    Fax: +49 3834 8536-4342

    E-Mail: beschwerdemanagement@greifswald.de

    E-Mail: bussgeldstelle@greifswald.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Feststellung der Ordnungswidrigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Verwarnung/Anhörung
    Bußgeldbescheid
    Einspruch
    Verfahren der Staatsanwaltschaft
    Urteil des Amtsrichters in Strafsachen

    Fristen

    • für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
    • für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Promille, Kraftfahrzeug, Geldbuße, Flensburg, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrt, Bahnschranke, Geschwindigkeitsübertretung, Bußgeldkatalog, TÜV, Bußgeld, Überholverbot, Abgasuntersuchung, Fahrverbot, Verkehrsordnungswidrigkeit, Verwarngeld, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verwarngeldangebot, Verwarung, Alkoholverbot, rote Ampel, Alkohol, Wegstreckenzähler, Rennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)