Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung

    Beschreibung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

    Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung. 

    Verwarnungsgeld:

    Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.

    Bußgeld:

    Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das  Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte

    Ausnahme:
    Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Bußgeldangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen der Polizei und anderer Behörden einerseits und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen aus eigenen stationären und mobilen Messungen (fließender Verkehr).

    Die Rechtsgrundlage bilden die Paragrafen 24, 24 a und 24 c des Straßenverkehrsgesetzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Feststellung der Ordnungswidrigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Verwarnung/Anhörung
    Bußgeldbescheid
    Einspruch
    Verfahren der Staatsanwaltschaft
    Urteil des Amtsrichters in Strafsachen

    Fristen

    • für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
    • für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)

    Kosten

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug, Geschwindigkeitsübertretung, TÜV, Alkohol, Verwarngeld, Bußgeld, Fahrverbot, rote Ampel, Flensburg, Verwarung, Verwarngeldangebot, Bußgeldkatalog, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Überholverbot, Vorfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rennen, Bahnschranke, Geldbuße, Wegstreckenzähler, Alkoholverbot, Promille, Kennzeichenmissbrauch, Abgasuntersuchung, Verkehrsordnungswidrigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de