Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung.
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld festlegen.
Bußgeld:
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde; bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit werden zwei Punkte und bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit wird ein Punkt eingetragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
Ausnahme:
Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken": die Amtsvorsteher und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpartner
Fachgebiet Bußgeldangelegenheiten
Beschreibung
Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen der Polizei und anderer Behörden einerseits und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen aus eigenen stationären und mobilen Messungen (fließender Verkehr).
Die Rechtsgrundlage bilden die Paragrafen 24, 24 a und 24 c des Straßenverkehrsgesetzes.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau B. Körner
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3250
Fax: +49 3841 3040-83250
E-Mail: B.Koerner@nordwestmecklenburg.de
Frau R. Becker
Frau U. Eberhardt
Fax: +49 3841 3040-83257
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3257
Herr I. Gerbert
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3216
Fax: +49 3841 3040-83216
E-Mail: I.Gerbert@nordwestmecklenburg.de
Frau H. Heilmann
Fax: +49 3841 3040-83259
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3259
Frau A. Kasprowski
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3260
Fax: +49 3841 3040-83260
Frau S. Koliwer
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3251
Fax: +49 3841 3040-83251
E-Mail: S.Koliwer@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Militz
Frau M. Nekat
Herr C. Slepan
Frau K. Tetzlaff
Fax: +49 3841 3040-83252
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3252
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Feststellung der Ordnungswidrigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Verwarnung/Anhörung
Bußgeldbescheid
Einspruch
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Urteil des Amtsrichters in Strafsachen
Fristen
- für die Annahme des Verwarngeldangebotes durch Zahlung: in der Regel eine Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG)
- für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen nach Zustellung
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, abhängig von der Art und Feststellung der Zuwiderhandlung (Auswertung bildgebender Verfahren ist langwieriger als eine Verwarnung im Rahmen einer polizeilichen Anhaltekontrolle)
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Kraftfahrt-Bundesamtes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.08.2021
Stichwörter
Geschwindigkeitsübertretung, Geldbuße, Geschwindigkeitsüberschreitung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Abgasuntersuchung, Rennen, Überholverbot, Bußgeld, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verwarung, Wegstreckenzähler, Alkohol, Alkoholverbot, Vorfahrt, Fahrverbot, Kennzeichenmissbrauch, Verwarngeld, Bahnschranke, Promille, TÜV, rote Ampel, Bußgeldkatalog, Verwarngeldangebot, Kraftfahrzeug, Flensburg