Kanalstörung melden
Beschreibung
Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen Mischwasserkanal abgeleitet. Der Abwassertransport erfolgt entweder freifließend oder über Drucksysteme.
Eigentümer/Betreiber öffentlicher Abwassersysteme sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Abwasserzweckverband, Stadt oder Gemeinde.
Schäden können Abwasserrohrbrüche (sichtbar durch das Absenken von Oberflächen oder im Bereich der Schächte) oder z.B. defekte Schachtdeckel (auch klappernder Schachtdeckel) sein. Weiterhin können Alarmleuchten bzw. auffallende Geräusche an Abwasserpumpwerken auf Schäden im Leitungssystem hinweisen.
Störungen im Abwassersystem können durch Verstopfungen (Hindernisse oder Fremdkörper im Kanal oder Pumpwerk) oder durch Rückstau bei starken Niederschlägen oder durch Einleitungen von Schadstoffen in das Kanalnetz hervorgerufen werden.
zuständige Stelle
Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, Betreiber. Bei Schäden am öffentlichen Kanalnetz oder bei Störungen im Kanalnetz ist der regionale Betreiber zu informieren. Telefonnummern für Störungsbeseitigungen sind in den meisten Fällen über das Internet oder auch über das örtliche Telefonbuch zu finden.
In Havariesituationen sind ggf. auch Feuerwehr oder Polizei zu benachrichtigen.
Ansprechpartner
Für Eixen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 10.10.2013
Stichwörter
Kanalstörung, Kanalstörung melden