Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ausstellung beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Zulassungsbescheinigung Teil II - Ausstellung
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- S-Bahn: Neu Pampow
- Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- S-Bahn: Neu Pampow
- Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 03871 115
Telefon Festnetz: 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Formulare
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Zulassung, Fahrzeug, Kfz-Brief, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, KFZ Brief, Bescheinigung