Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

    Beschreibung

    Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    Amt Usedom Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Möwenstraße 1

    17454 Zinnowitz

    - Der Amtsvorsteher -

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 38377 730

    Fax: +49 38377 73199

    E-Mail: info@amtusedomnord.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Möwenstraße 1

    17454 Zinnowitz

    - Der Amtsvorsteher -

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lageplan und Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English