Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

    Beschreibung

    Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    17335 Strasburg (Uckermark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf dem Hof
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039753 272-61

    Telefon Festnetz: +49 39753 2720

    E-Mail: sekretariat@strasburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lageplan und Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English