Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Beschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisstraßenmeisterei
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei gehören u. a.:
- Streckenkontrolle auf den Kreisstraßen
- Ausbesserung von Fahrbahnschäden
- Pflege von Straßenbegleitgrün
- Fräsen und Mähen der Seitenräume, Gräben und Böschungen
- Unrat von den Seitenräumen sammeln
- Reinigung von Regenwasserabläufen
- Unterhaltung der Straßendurchlässe
- Instandhaltung und Reinigung der Beschilderung und Leiteinrichtung
- Beaufsichtigung von Baufirmen bei Neu- und Sanierungsarbeiten an Kreisstraßen
- Winterdienst auf den Kreisstraßen
- Pflege und Wartung von Maschinen und Geräten
- Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen
- Anbauten, Hinweisschilder, Anbindung und Zufahrten im Bereich der Kreisstraßen
- Genehmigung von Baumaßnahmen der Versorgungsträger an Kreisstraßen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisstraßenmeisterei
Anzahl: 0
Bus: Grevesmühlen Tannenbergsportplatz
DB
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Ampelstörung melden