Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Beschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
Kreisstraßenmeisterei
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei gehören u. a.:
- Streckenkontrolle auf den Kreisstraßen
- Ausbesserung von Fahrbahnschäden
- Pflege von Straßenbegleitgrün
- Fräsen und Mähen der Seitenräume, Gräben und Böschungen
- Unrat von den Seitenräumen sammeln
- Reinigung von Regenwasserabläufen
- Unterhaltung der Straßendurchlässe
- Instandhaltung und Reinigung der Beschilderung und Leiteinrichtung
- Beaufsichtigung von Baufirmen bei Neu- und Sanierungsarbeiten an Kreisstraßen
- Winterdienst auf den Kreisstraßen
- Pflege und Wartung von Maschinen und Geräten
- Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen
- Anbauten, Hinweisschilder, Anbindung und Zufahrten im Bereich der Kreisstraßen
- Genehmigung von Baumaßnahmen der Versorgungsträger an Kreisstraßen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisstraßenmeisterei
Anzahl: 0
Bus: Grevesmühlen Tannenbergsportplatz
DB
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr Mi. 09:00 – 12:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro) Hinweis: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin). Persönliche Termine können - telefonisch unter 038825/393-0 - per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de oder hier Online vereinbart werden. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Ampelstörung melden