Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

    Beschreibung

    Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    SB OWI/ Außendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstr. 2

    18445 Altenpleen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur Erdgeschoss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038323 459-0

    Fax: 038323 459-36

    E-Mail: info@altenpleen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 115

    Fax: +49 3831 357-444001

    E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Lageplan und Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English