Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Beschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
Amt Krakow am See
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Amt Krakow am See
Empfänger: Amt Krakow am See
IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB AG
erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Ampelstörung melden