Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

    Beschreibung

    Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 20

    18225 Kühlungsborn

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Bankverbindung

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse

    Stadt Kühlungsborn

    Empfänger: Stadt Kühlungsborn

    IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 28.02.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Lageplan und Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)