Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerberegisterauszug

    Beschreibung

    Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Der Name des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

    Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

    Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

    Über abgemeldete Betriebe wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Damit ist bei Auskunftsbegehren, das mit einem glaubhaften Interesse verbunden ist (z.B. bei Klageverfahren, Insolvenzen und Ansprüchen sonstiger Art) im konkreten Einzelfall eine Auskunft möglich.

    zuständige Stelle

    Örtliche Ordnungsbehörde (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde und Amtsvorsteher) in deren Bezirk der Gewerbetreibende, über den eine Gewerberegisterauskunft eingeholt wird, seinen Betriebssitz hat.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten bearbeitet alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Beispielsweise werden Dienstleistungen wie Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen, Gaststättenerlaubnisse, Gestattungen, Erteilung von Reisegewerbekarten, gewerbliche Versteigerungen, Gewerberegisterauskünfte, Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Maklererlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Marktfestsetzungen, Ausnahmen nach Sonn- und Feiertagsgesetz und vieles mehr angeboten.
    Die jeweilige Dienstleistung ist über die Stichwortsuche filterbar. Dort werden Ihnen wesentliche Inhalte der einzelnen Dienstleistungen beschrieben. Und Sie erhalten Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, Antragsformularen, sonstigen Voraussetzungen, erforderlichen Dokumenten, Kosten und Ansprechpartnern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Stange (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: G-K

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1914

      Fax: +49 385 545-2419

      E-Mail: AStange@Schwerin.de

    • Herr Bodo Händschke (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: L-R

      Fax: +49 385 545-2419

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1912

      E-Mail: BHaendschke@Schwerin.de

    • Frau Yvonne Mathy (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: S-Z

      Fax: +49 385 545-2419

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1918

      E-Mail: YMathy@Schwerin.de

    • Herr David Ziegler (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-F

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1915

      E-Mail: dziegler@schwerin.de

    Formulare

    Online Beantragung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

    Stichwörter

    Amt für Gewerbe, Bußgeld, Bußgeldstelle, Demonstrationen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Ordnung, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungsdienst, Veranstaltungen

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben zu stellen:

    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • zuletzt bekannte Anschrift
    • Angaben zur eigenen Person
    • bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)

    Mündliche Anträge sind nicht zulässig.

    Formulare

    Formulare sind bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann persönlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Eine Online-Auskunft ist nur bei den an das System angeschlossenen Verwaltungen möglich. Für Bürger werden nur einfache Auskünfte online erteilt. Erweiterte Auskünfte können online an Unternehmen erteilt werden. Bürger wenden sich bei erweiterten Auskünften bitte an die zuständige Behörde.

    Die zuständige Stelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und ob ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister besteht. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird nach erfolgter Prüfung der Auszug aus dem Gewerberegister übersandt. Der Gebührenbescheid wird per Post zugeschickt.

    Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate

    Kosten

    Für die Auskunft fallen gemäß der Gewerbekostenverordnung M-V  Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 23 Euro an. Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

    Hinweise für Schwerin: Gewerberegisterauszug

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
    Ludwig-Bölkow-Haus
    Graf-Schack-Allee 12
    19053 Schwerin
    Tel.: 0385 5103-0
    Fax: 0385 5103-999
    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Handwerkskammer Schwerin
    Friedensstraße 4a
    19053 Schwerin
    Tel. 0385 - 74 17 0
    Fax 0385 - 71 60 51
    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 22.06.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Stichwörter

    Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de