Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

    Beschreibung

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    Amt Torgelow-Ferdinandshof

    Beschreibung

    • Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
    • Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    17351 Torgelow

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-0

    E-Mail: info@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Torgelow-Ferdinandshof - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    17351 Torgelow

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-0

    E-Mail: info@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine
    wünschenswert: Lageplan, Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtungsstörung melden, Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden, Kanalstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English