Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung

    Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

    Beschreibung

    Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

    Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Zuständigkeit

    abhängig von der Organisationsstruktur

    Ansprechpartner

    Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 27

    23992 Neukloster

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038422 440-0

    Fax: 038422 44026

    E-Mail: info@neukloster.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Hein, Martina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    keine
    wünschenswert: Lageplan, Skizze

    Formulare

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtungsstörung melden, Kanalstörung melden, Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)