Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Beschreibung
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Zuständigkeit
abhängig von der Organisationsstruktur
Ansprechpartner
allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Brandschutz
Beschreibung
Aufgaben
- Abfallwirtschaft
- Brandschutz
- Ordnungsangelegenheiten
- Verkehrssicherungspflicht an Gebäuden
- Ruhestörungen
- Betreuung Gemeindearbeiter Bad Sülze
- Mitwirkung bei der Haftpflicht
- Umweltschutz
- Klima- und Lämrschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Schöning (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 18
18465 Tribsees
Fax: 038229 71100
Telefon Festnetz: 038320 617211
E-Mail: aschoening@recknitz-trebeltal.de
Frau Lisa-Maria Maurer (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 18
18465 Tribsees
Fax: 038229 71-29128
Telefon Festnetz: 038229 71-128
E-Mail: lmaurer@recknitz-trebeltal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 29.10.2013
Stichwörter
Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden, Kanalstörung melden, Straßenbeleuchtungsstörung melden