Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen

    Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

    Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

    Die Anzeigepflicht gilt nicht für

    • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
    • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
    • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    60.1 SG Technische Bauaufsicht/-planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Allee 26

    17389 Anklam

    Kontakt

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Baugenehmigungsakten Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung Baugesetzbuch Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von Grundstücken Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens Anzeige für Abbrüche Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten ( §76 LBauO M-V) Bauantrag Baubeginnsanzeige Baubeschreibung Baubeschreibung - Ergänzung gewerbliche Bauvorhaben Baubeschreibung - Ergänzung land-/forstwirtschaftliche Bauvorhaben Erklärung nach § 14 Abs. 1 Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern des Nachweiserstellers über die Erstellung von Bauvorlagen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4181

    Fax: +49 3834 8536-4184

    E-Mail: bauordnung@greifswald.de

    Formulare

    Anzeige für Abbrüche

    Sie möchten gerne ihr Haus renovieren oder gar ein neues bauen, dann füllen Sie bitte diesen Antrag aus und wenden sich an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 


    Hinweis 60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde:

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
    • Lageplan der Örtlichkeit
    • Vertretervollmacht des Bauherrn
    • Erhebungsbogen für Baustatistik
    • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

    Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

    Hinweise für Greifswald: UHGW Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

    Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht  durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.

    Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht  durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)