Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Genehmigungsfreie Beseitigung einer Anlage anzeigen

    Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

    Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

    Die Anzeigepflicht gilt nicht für

    • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
    • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
    • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Neubukow (18233) - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burchardstraße 1a

    18233 Neubukow

    Außenstelle

    Öffnungszeiten

    Dienstag:      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038294 161741(Frau Schmuck-Suchland, Amtsleiterin)

    Fax: 038294 78522(Hauptsitz)

    E-Mail: schmuck-suchland@neubukow.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Trede, Ines)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: BAUAMT@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-63999

    Fax: +49 3843 755-10800

    Formulare

    Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nach § 61 Abs. 3 Satz 2 und 4 LBauO M-V (Abbruchanzeige)

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2019 (von: Lenz, Rene)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
    • Lageplan der Örtlichkeit
    • Vertretervollmacht des Bauherrn
    • Erhebungsbogen für Baustatistik
    • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

    Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)