Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

    Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

    Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

    Die Anzeigepflicht gilt nicht für

    • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
    • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
    • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Amt Penzliner Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Warener Chaussee 55a

    17217 Penzlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fernverkehr
      Linie:
      • Bus: Buslinie 12

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03962 2551-0

    Fax: 03962 2551-52

    E-Mail: stadtverwaltung@penzlin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Girocard

    Bankverbindung

    Amt Penzliner Land

    Empfänger: Amt Penzliner Land

    IBAN: DE90 1505 0100 0300 0214 02

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritzsparkasse Waren

    Formulare

    Abbruchanzeige

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: 3
      • Bus: 2
      • Bus: 11/12 (dat Bus)
      • Bus: Citylinie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425

    Fax: +49 395 57087-65965

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Abbruchanzeige

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
    • Lageplan der Örtlichkeit
    • Vertretervollmacht des Bauherrn
    • Erhebungsbogen für Baustatistik
    • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

    Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de