Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
Beschreibung
Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.
Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen.
Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))
E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de
Formulare
Baubeschreibung (land- und forstwirtschaftliche Vorhaben)
Baubeginnanzeige
Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens
Baubeschreibung (allgemein)
Bauantrag (Vereinfachten Verfahren, Vorbescheid, Vorlage in der Genehmigungsfreistellung)
Baubeschreibung (gewerblich)
Sanierungsrechtliche Genehmigung (Antrag)
Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften (Antrag)
Stichwörter
Bauantrag
Stadt Boizenburg/ Elbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
Formulare
- Formulare vorhanden: ja
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
- es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
- die Erschließung durch den Bebauungsplan geregelt ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
- Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt sind, müssen diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragt und genehmigt sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.
Fristen
- Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
- Im Genehmigungsfreistellungsverfahren: maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen;
- Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.
Kosten
eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Stichwörter
Kampfmittel, Patrone, Munition, Genehmigungsfreistellungsverfahren