Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.

    Beschreibung

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist die bauaufsichtliche Prüfung auf bestimmte Vorschriften beschränkt. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft aber, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und Abständsflächen und Abstände nach § 6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden. Die Behörde entscheidet auch über Abweichungen nach § 67 Absatz 1 und 2 Satz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und über andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit diese durch eine Baugenehmigung entfallen.

    Die Beschränkung des Prüfprogrammes führt dazu, dass die Bauherren und die am Bau Beteiligten die Verantwortung dafür tragen, dass ihr Bauvorhaben auch die nicht geprüften Vorschriften einhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 2

    18258 Schwaan

    Rathaus 1

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  geschlossen Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag  geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03844 8411-0

    Fax: 03844 8411-55

    E-Mail: stadt-schwaan@mvnet.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: BAUAMT@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-63999

    Fax: +49 3843 755-10800

    Formulare

    Ergänzende Beschreibung zu einem gewerblichen Bauvorhaben
    Vorprüfungsbericht der Gemeinde und Checkliste der Bauaufsichtsbehörde
    Anlage (Checkliste): Barrierefrei zugängliche Wohnungen (nach §50 Abs. 1 LBauO M-V)
    Erklärung des Tragwerkplaners über die Erfüllung der im Kriterienkatalog aufgeführten Kriterien ((§14 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 zur BauVorlVO M-V)
    Überprüfung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude (Checkliste)
    Überprüfung der Barrierefreiheit von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen (Checkliste)
    Erklärung nach § 14 Abs. 1 Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern des Nachweiserstellers über die Erstellung von Bauvorlagen
    Ergänzende Beschreibung zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Bauvorhaben

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2019 (von: Lenz, Rene)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Der Bauantrag ist unter Verwendung des öffentlich bekannt gemachten Bauformulars:

    „Bauantrag/Bauantrag im vereinfachten Verfahren/Antrag auf Vorbescheid/Vorlage in der Genehmigungsfreistellung“

    zu stellen.

    Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

    Fristen

    Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages muss die Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern, wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen.

    Kosten

    • mindestens 60,00 EUR
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags; Details siehe Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube bauen, Patrone, Kampfmittel, Munition, Garage, Carport bauen, Garage errichten, Carport errichten, Gartenlaube, Carport, Garage bauen, Garage abreißen, Gartenlaube errichten, Bauberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)