Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvoranfrage stellen

    Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

    Beschreibung

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.

    In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

    Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 76

    18507 Grimmen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Anbringung von Werbeschilder, Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baulasten, Bauordnung, fliegende Bauten, Werbeschilder

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Anbringung von Werbeschilder, Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baulasten, Bauordnung, fliegende Bauten, Werbeschilder

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Krempler, Jennifer)

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauvoranfrage (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)

    Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Bauvorbescheidsantrag

    Die Bauvorlagen, die mit dem Bauvorbescheidsantrag in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen sind, müssen in Umfang und Qualität für die zur verbindlichen Entscheidung aufgegebenen Fragen ausreichend sein.

    Die Mindestanforderungen an die Bauvorlagen bestehen in der Regel aus:

    • dem aktuellen Flurkartenauszug (nicht wesentlich älter als drei Monate),
    • dem Lageplan,
    • einer Kurzerläuterung zum Vorhaben,
    • der Berechnung / Angabe des umbauten Raumes und
    • ggf. den Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten.

    Der Lageplan muss im Maßstab von mindestens 1:500 gefertigt sein, die Bemaßungen enthalten und auch die benachbarten Grundstücke mit beinhalten. Hierbei sind Höhen, Geschossigkeit, Nutzungen, Firstrichtungen und Dachneigungen mit anzugeben. Er soll auch die technische Erschließung, wie Entwässerungsleitungen, Bewässerungsleitungen, Energieleitungen und ,soweit zutreffend, den vorhandenen Baumbestand mit Angabe von Art und Stammdurchmesser, sowie Gewässer II.Ordnung (z.B. offene oder verrohrte Gräben) darstellen.

    Wenn das Vorhaben ein Denkmal betrifft oder in der Nähe eines Denkmals ausgeführt werden soll (Umgebungsschutz), ist dieser Sachverhalt im Lageplan oder in den anderen Unterlagen unbedingt kenntlich zu machen. Im Einzelfall kann aber auch eine Lageplanskizze, die die erforderlichen Bemaßungen enthält, geeignet sein.

    Die Anforderungen an die Bauvorlagen ergeben sich im Übrigen aus den Rechtsvorschriften der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen(Bauvorlagenverordnung-BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006.

    Die Bauvorlagen, die mit dem Bauvorbescheidsantrag in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen sind, müssen in Umfang und Qualität für die zur verbindlichen Entscheidung aufgegebenen Fragen ausreichend sein.

    Die Mindestanforderungen an die Bauvorlagen bestehen in der Regel aus:

    • dem aktuellen Flurkartenauszug (nicht wesentlich älter als drei Monate),
    • dem Lageplan,
    • einer Kurzerläuterung zum Vorhaben,
    • der Berechnung / Angabe des umbauten Raumes und
    • ggf. den Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten.

    Der Lageplan muss im Maßstab von mindestens 1:500 gefertigt sein, die Bemaßungen enthalten und auch die benachbarten Grundstücke mit beinhalten. Hierbei sind Höhen, Geschossigkeit, Nutzungen, Firstrichtungen und Dachneigungen mit anzugeben. Er soll auch die technische Erschließung, wie Entwässerungsleitungen, Bewässerungsleitungen, Energieleitungen und ,soweit zutreffend, den vorhandenen Baumbestand mit Angabe von Art und Stammdurchmesser, sowie Gewässer II.Ordnung (z.B. offene oder verrohrte Gräben) darstellen.

    Wenn das Vorhaben ein Denkmal betrifft oder in der Nähe eines Denkmals ausgeführt werden soll (Umgebungsschutz), ist dieser Sachverhalt im Lageplan oder in den anderen Unterlagen unbedingt kenntlich zu machen. Im Einzelfall kann aber auch eine Lageplanskizze, die die erforderlichen Bemaßungen enthält, geeignet sein.

    Die Anforderungen an die Bauvorlagen ergeben sich im Übrigen aus den Rechtsvorschriften der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen(Bauvorlagenverordnung-BauVorlVO M-V) vom 10.07.2006.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Bauvorbescheidsantrag

    Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / Email oder persönlich von den jeweiligen Bürgerservicecentern unseres Landkreises:

    • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
    • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
    • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

    Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / Email oder persönlich von den jeweiligen Bürgerservicecentern unseres Landkreises:

    • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
    • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
    • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

    Voraussetzungen

    Wenn Sie einen Bauvorbescheid beantragen möchten, ist die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen müssen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen. Wenn Ihre Fragen zu Ihrem Bauvorhaben so klar und hinreichend bestimmt formuliert sind, dass eine eindeutige Antwort möglich ist, erhalten Sie einen Bauvorbescheid mit verbindlichen Aussagen zu Ihrem Bauvorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Bauvoranfrage stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

    Reichen Sie die Bauvoranfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bauvorbescheid. Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

    Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Fristen

    Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.

    Kosten

    Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist kostenpflichtig und beläuft sich auf: EUR 73,00 bis EUR 3.570 je nach Umfang des Prüfaufwandes.

    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
    • Die Gebühr für einen Vorbescheids kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Vorbescheid, Bauverfahren, Bauvorantrag, Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeige, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)