Anzeige des Bauszustands Entgegennahme

    Bauzustand anzeigen

    Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen. 

    Beschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, die Pflichten der Beteiligten am Bau sowie die Einhaltung der Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften jederzeit zu kontrollieren. Die Bauüberwachung dient zur Überprüfung der Vorgaben in der Baugenehmigung und gegebenenfalls zur Feststellung von baulichen Mängeln.

    Die allgemeine Bauüberwachung liegt als "Kann-Bestimmung" im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde; sie ist unabhängig von der Dauer und Intensität des Bauvorganges, der Art, Größe, Schwierigkeit und Bedeutung des Bauvorhabens und vom bauaufsichtlichen Verfahren auszuüben.

    Die Bauüberwachung der Bauausführung bestimmter baulicher Anlagen hinsichtlich der bauaufsichtlich geprüften Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweise ist verbindlich.

    Im Rahmen der Bauüberwachung können Proben von Bauprodukten, soweit erforderlich, auch aus fertigen Bauteilen zu Prüfzwecken entnommen werden.

    Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.

    Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Zutritt zu Grundstücken und Anlagen einschließlich Wohnungen sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse, Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu gewähren.

    Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten, sowie Mittelgaragen und Großgaragen, ist die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung vom Nachweisersteller oder einem anderen Nachweisberechtigten zu bestätigen.

    zuständige Stelle

    jeweilige Untere Bauaufsichtsbehörde bzw. Prüfingenieur für Standsicherheit oder Prüfingenieur für Brandschutz

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde finden Sie unter:

    Ansprechpartner

    60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Abweichung / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Baugenehmigungsakten Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung Baugesetzbuch Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von zwei Grundstücken Antrag auf Eintragung einer Baulast - Vereinigung von Grundstücken Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens Anzeige für Abbrüche Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten ( §76 LBauO M-V) Bauantrag Baubeginnsanzeige Baubeschreibung Baubeschreibung - Ergänzung gewerbliche Bauvorhaben Baubeschreibung - Ergänzung land-/forstwirtschaftliche Bauvorhaben Erklärung nach § 14 Abs. 1 Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern des Nachweiserstellers über die Erstellung von Bauvorlagen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4181

    Fax: +49 3834 8536-4184

    E-Mail: bauordnung@greifswald.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauvorlagen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Genehmigungen
    • Zulassungen
    • Prüfzeugnisse
    • Übereinstimmungszertifikate
    • Zeugnisse
    • Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten
    • Bautagebücher

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Allgemeine Bauüberwachungen sind nicht kostenpflichtig, soweit keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt werden.

    Für die Überwachungstätigkeit bezüglich der Standsicherheit und des Brandschutzes sind Gebühren nach Zeitaufwand zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 09.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Genehmigung, Prüfingenieure für Brandschutz, Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), Überwachung, Brandschutznachweis, Brandschutz, Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V), Gebühren, Standsicherheit, Gebäudeklasse 4, Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V), Baugenehmigung, Bauaufsichtsbehörde, Bauüberwachung, Prüfingenieure für Standsicherheit, Überwachungstätigkeit, Anzeige, Bauvorlagen, Standsicherheitsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)