• Groß Roge (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Anzeige des Bauzustands Entgegennahme

Bauzustand anzeigen

Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen. 

Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, die Pflichten der Beteiligten am Bau sowie die Einhaltung der Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften jederzeit zu kontrollieren. Die Bauüberwachung dient zur Überprüfung der Vorgaben in der Baugenehmigung und gegebenenfalls zur Feststellung von baulichen Mängeln.

Die allgemeine Bauüberwachung liegt als "Kann-Bestimmung" im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde; sie ist unabhängig von der Dauer und Intensität des Bauvorganges, der Art, Größe, Schwierigkeit und Bedeutung des Bauvorhabens und vom bauaufsichtlichen Verfahren auszuüben.

Die Bauüberwachung der Bauausführung bestimmter baulicher Anlagen hinsichtlich der bauaufsichtlich geprüften Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweise ist verbindlich.

Im Rahmen der Bauüberwachung können Proben von Bauprodukten, soweit erforderlich, auch aus fertigen Bauteilen zu Prüfzwecken entnommen werden.

Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden.

Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Zutritt zu Grundstücken und Anlagen einschließlich Wohnungen sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse, Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu gewähren.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten, sowie Mittelgaragen und Großgaragen, ist die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung vom Nachweisersteller oder einem anderen Nachweisberechtigten zu bestätigen.

zuständige Stelle

jeweilige Untere Bauaufsichtsbehörde bzw. Prüfingenieur für Standsicherheit oder Prüfingenieur für Brandschutz

Zuständigkeit

Die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde finden Sie unter:

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche

Adresse

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

E-Mail: BAUAMT@LKROS.DE(BAUAMT@LKROS.DE)

Telefon Festnetz: +49 3843 755-63999

Fax: +49 3843 755-10800

Version

Technisch erstellt am 02.09.2019

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Bauvorlagen
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Genehmigungen
  • Zulassungen
  • Prüfzeugnisse
  • Übereinstimmungszertifikate
  • Zeugnisse
  • Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten
  • Bautagebücher

Formulare

  • Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Allgemeine Bauüberwachungen sind nicht kostenpflichtig, soweit keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt werden.

Für die Überwachungstätigkeit bezüglich der Standsicherheit und des Brandschutzes sind Gebühren nach Zeitaufwand zu entrichten.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 09.12.2019

Version

Technisch erstellt am 23.09.2013

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Bauaufsichtsbehörde, Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V), Standsicherheit, Baugenehmigung, Genehmigung, Prüfingenieure für Brandschutz, Brandschutznachweis, Brandschutz, Überwachungstätigkeit, Bauvorlagen, Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V), Überwachung, Bauüberwachung, Gebühren, Anzeige, Gebäudeklasse 4, Prüfingenieure für Standsicherheit, Standsicherheitsnachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021