Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Sanierungsgenehmigung

    Beschreibung

    Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden können, hat der Gesetzgeber zugunsten der Gemeinde für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge, die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet vornehmen können, eine Genehmigungspflicht eingeführt.

    In § 144 Absatz 1 und 2 BauGB sind daher die Vorhaben und Rechtsvorgänge abschließend aufgeführt, die einer Genehmigung unterliegen (siehe dazu unter Voraussetzungen).

    § 144 Absatz 5  BauGB zählt die Vorhaben und Rechtsvorgänge auf, die keiner Genehmigung bedürfen.

    § 144 Absatz 3 und § 145 BauGB enthalten Regelung zur Erteilung der Genehmigung. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständig ist die Gemeinde. Fachlich zuständig innerhalb der Gemeinde ist das Bauamt.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Bauordnung

    Beschreibung

    In dem Fachgebiet werden die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die Aufgaben zum Vorbeugende Brandschutz nach Abschnitt 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V wahrgenommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Erschließungsausbaubeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    23948 Klütz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038825 393-710

    Telefon Festnetz: 038825 393-0

    Fax: 038825 393-19(Papierfax)

    E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Klützer Winkel

    Empfänger: Amt Klützer Winkel

    IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

    Formulare

    Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung Baugesetzbuch

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen die Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand derer festgestellt werden kann, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben oder Rechtsgeschäft i.S.v. § 145 Absatz 1 und 2 BauGB handelt (siehe dazu unter Voraussetzungen).

    Formulare

    Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.

    Voraussetzungen

    § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

    (1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;

    2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.

    (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;

    2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;

    3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;

    4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;

    5. die Teilung eines Grundstücks.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf obliegt der Gemeinde. Fragen zu diesem Punkt gilt es an die Gemeinde zu richten.

    Fristen

    Es gibt keine Beantragungsfristen für Sie.

    Bearbeitungsdauer

    Dies hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Es wird empfohlen, auch dazu sich bei der zuständigen Gemeinde selbst zu erkundigen.

    Kosten

    Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. am 18.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Sanierungsbewilligung, Städtebau, Sanierungsrecht, BauGB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English