Sanierungsgenehmigung
Beschreibung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden können, hat der Gesetzgeber zugunsten der Gemeinde für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge, die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet vornehmen können, eine Genehmigungspflicht eingeführt.
In § 144 Absatz 1 und 2 BauGB sind daher die Vorhaben und Rechtsvorgänge abschließend aufgeführt, die einer Genehmigung unterliegen (siehe dazu unter Voraussetzungen).
§ 144 Absatz 5 BauGB zählt die Vorhaben und Rechtsvorgänge auf, die keiner Genehmigung bedürfen.
§ 144 Absatz 3 und § 145 BauGB enthalten Regelung zur Erteilung der Genehmigung.
Hinweise für Schwerin: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden können, hat der Gesetzgeber zugunsten der Gemeinde für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge, die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet vornehmen können, eine Genehmigungspflicht eingeführt.
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden können, hat der Gesetzgeber zugunsten der Gemeinde für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge, die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet vornehmen können, eine Genehmigungspflicht eingeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtlich zuständig ist die Gemeinde. Fachlich zuständig innerhalb der Gemeinde ist das Bauamt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Stadterneuerung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Formulare
Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung Baugesetzbuch
Stichwörter
Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Stadtplanung, Tourismus, Wirtschaft, Zeichendienst
erforderliche Unterlagen
Sie müssen die Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand derer festgestellt werden kann, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben oder Rechtsgeschäft i.S.v. § 145 Absatz 1 und 2 BauGB handelt (siehe dazu unter Voraussetzungen).
Formulare
Hierzu müssten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen.
Voraussetzungen
§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;
2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht;
3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
5. die Teilung eines Grundstücks.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf obliegt der Gemeinde. Fragen zu diesem Punkt gilt es an die Gemeinde zu richten.
Hinweise für Schwerin: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Fragen zum Verfahrensablauf sind an das Team Stadterneuerung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin zu richten.
Fragen zum Verfahrensablauf sind an das Team Stadterneuerung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin zu richten.
Fristen
Es gibt keine Beantragungsfristen für Sie.
Bearbeitungsdauer
Dies hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Es wird empfohlen, auch dazu sich bei der zuständigen Gemeinde selbst zu erkundigen.
Kosten
Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.
Hinweise für Schwerin: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Die Höhe der Gebühr für eine sanierungsrechtliche Genehmigung wird in der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin festgelegt. Auf die Tarifstelle 2.3 des Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung wird verwiesen.
Die Höhe der Gebühr für eine sanierungsrechtliche Genehmigung wird in der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin festgelegt. Auf die Tarifstelle 2.3 des Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung wird verwiesen.
Hinweise (Besonderheiten)
Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.
Hinweise für Schwerin: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Soweit in festgesetzten Sanierungsgebieten die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von der Landeshauptstadt Schwerin mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an den Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin.
Soweit in festgesetzten Sanierungsgebieten die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von der Landeshauptstadt Schwerin mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an den Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. am 18.09.2013
Stichwörter
Sanierungsbewilligung, Städtebau, Sanierungsrecht, BauGB