Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Amt Warnow-West
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Leif Kaiser (Amtsvorsteher)
Herr Jörg Blotenberg (Fachperson für Datenschutz)
Telefon Festnetz: 038207 633-51
E-Mail: j.blotenberg@warnow-west.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013
Stichwörter
Kultur und Sozialpass, Warnowpass, Kulturpass, KuS, Vergünstigung, Vergünstigungen, Schwerin Card, Familienpass, Familiennachlass