Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Amt Mecklenburgische Schweiz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03996 12800
Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf- )
E-Mail: info@amt-ms.de
Bankverbindung
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50
BIC: GENODEF1MAL
Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013
Stichwörter
Kultur und Sozialpass, Familiennachlass, Familienpass, KuS, Vergünstigungen, Kulturpass, Warnowpass, Schwerin Card, Vergünstigung