Sozialpass beantragen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Hinweise für Schwerin: SchwerinCard_Schwerin
Die SchwerinCard ist eine Ermäßigungskarte. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen.
Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die SchwerinCard ist kostenlos und ab Antragstellung ein Jahr gültig.
Wo bekomme ich die Vergünstigungen?
· Volkskundemuseum
· Volkshochschule
· Sternwarte
· Stadtbibliothek
· Konservatorium
· Schleswig-Holstein-Haus
· Stadtarchiv
· Soziokulturelles Zentrum „Der Speicher“
· Zoo
· Schwimmhalle
· Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (ausgenommen sind
Gastspiele und Premieren!)
Die SchwerinCard ist eine Ermäßigungskarte. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen.
Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die SchwerinCard ist kostenlos und ab Antragstellung ein Jahr gültig.
Wo bekomme ich die Vergünstigungen?
· Volkskundemuseum
· Volkshochschule
· Sternwarte
· Stadtbibliothek
· Konservatorium
· Schleswig-Holstein-Haus
· Stadtarchiv
· Soziokulturelles Zentrum "Der Speicher"
· Zoo
· Schwimmhalle
· Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (ausgenommen sind
Gastspiele und Premieren!)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Beschreibung
Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerin: SchwerinCard_Schwerin
Sie müssen lediglich im BürgerBüro des Stadthauses Ihren Personalausweis (oder Reisepass) vorlegen sowie einen aktuellen Leistungsbescheid. Die SchwerinCard wird dann sofort ausgestellt.
Sie müssen lediglich im BürgerBüro des Stadthauses Ihren Personalausweis (oder Reisepass) vorlegen sowie einen aktuellen Leistungsbescheid. Die SchwerinCard wird dann sofort ausgestellt.
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerin: SchwerinCard_Schwerin
- Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II), Wohngeld,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienst
mit Hauptwohnsitz in Schwerin
- Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II), Wohngeld,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienst
mit Hauptwohnsitz in Schwerin
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013
Stichwörter
Kultur und Sozialpass, Familiennachlass, Familienpass, KuS, Vergünstigungen, Kulturpass, Warnowpass, Schwerin Card, Vergünstigung