Pass für Geringverdiener Erteilung

    Sozialpass beantragen

    Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen einen Ausweis (WARNOWPASS) an, der zur Nutzung ermäßigter oder kostenfreier Angebote von Vereinen, Unternehmen und anderen Veranstaltern berechtigt und eine ermäßigte Nutzung des Personennahverkehrs der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht.

    Mit dem Warnowpass erhalten seine Inhaberinnen und Inhaber die Möglichkeit, sich am gesellschaftlich kulturellen Leben unserer Stadt zu beteiligen.

    Der Warnowpass ermöglicht ermäßigte oder kostenfreie Angebote beispielsweise bei:

    • Verkehrsverbund Warnow
    • DRK  Kreisverband Rostock
    • Wohltat e.V.
    • Konservatorium R.W. Regeny
    • PSV Rostock e.V.
    • Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ der Hansestadt Rostock e.V.
    • Hochschule für Musik und Theater Rostock
    • Volkshochschule Rostock
    • Volkstheater Rostock GmbH
    • Kulturhistorisches Museum Rostock
    • Schifffahrtsmuseum Rostock
    • Zoologischer Garten Rostock
    • Museumsverein Warnemünde
    • ARThus Jugendkunstschule
    • Kantorei Lichtenhagen
    • Campagnie de Comédie
    • Kunsthalle Rostock

    Einzelheiten zu den Ermäßigungen erfahren Sie bei den jeweiligen Anbietern.

    Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen einen Ausweis (WARNOWPASS) an, der zur Nutzung ermäßigter oder kostenfreier Angebote von Vereinen, Unternehmen und anderen Veranstaltern berechtigt und eine ermäßigte Nutzung des Personennahverkehrs der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht.

    Mit dem Warnowpass erhalten seine Inhaberinnen und Inhaber die Möglichkeit, sich am gesellschaftlich kulturellen Leben unserer Stadt zu beteiligen.

    Der Warnowpass ermöglicht ermäßigte oder kostenfreie Angebote beispielsweise bei:

    • Verkehrsverbund Warnow
    • DRK  Kreisverband Rostock
    • Wohltat e.V.
    • Konservatorium R.W. Regeny
    • PSV Rostock e.V.
    • Welt-Musik-Schule "Carl Orff" der Hansestadt Rostock e.V.
    • Hochschule für Musik und Theater Rostock
    • Volkshochschule Rostock
    • Volkstheater Rostock GmbH
    • Kulturhistorisches Museum Rostock
    • Schifffahrtsmuseum Rostock
    • Zoologischer Garten Rostock
    • Museumsverein Warnemünde
    • ARThus Jugendkunstschule
    • Kantorei Lichtenhagen
    • Campagnie de Comédie
    • Kunsthalle Rostock

    Einzelheiten zu den Ermäßigungen erfahren Sie bei den jeweiligen Anbietern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Teilhabe | Abteilung Besondere soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Fallada-Str. 1

    18069 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-5520

    Fax: +49 381 381-6835

    E-Mail: stephan.knohse@rostock.de

    Stichwörter

    Asyl, Bildung, Integration, Teilhabe, Wohngeld

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2018

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    • Vorlage eines Leistungsbescheides oder einer Bescheinigung über die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bzw. der Medikamentenzuzahlung
    • Personalausweis
    • Vorlage eines Leistungsbescheides oder einer Bescheinigung über die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bzw. der Medikamentenzuzahlung
    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    • Sie sind Einwohnerin/Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

    Warnowpass ohne Sozialticket

    • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
    • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Inhaberinnen und Inhabern (ausgenommen Studentinnen und Studenten) einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht sowie Inhaberinnen und Inhaber von Krankenkassenbescheinigungen, die von der Zuzahlung für Medikamente befreien

    Warnowpass mit Sozialticket

    • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
    • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Sie sind Einwohnerin/Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

    Warnowpass ohne Sozialticket

    • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
    • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Inhaberinnen und Inhabern (ausgenommen Studentinnen und Studenten) einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht sowie Inhaberinnen und Inhaber von Krankenkassenbescheinigungen, die von der Zuzahlung für Medikamente befreien

    Warnowpass mit Sozialticket

    • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II
    • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    Grundlagen sind die Bürgerschaftsbeschlüsse über

    • die Ausweitung Sozialtarif des VVW auf Wochen- und Monatsfahrkarten vom 03.04.2019 (2019/BV/4424)
    • die Änderung der Berechtigungsvoraussetzung für den Erhalt des Warnowpasses und des Kinderwarnowpasses vom 31.03.2004 und 09.03.2011
    • die Streichung des städtischen Zuschusses zur Mittagsversorgung von schulpflichtigen Kindern von Warnowpassinhabern (Kinderwarnowpass), die Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten, vom 09.03.2011 sowie die Gewährung des Sozialtarifs vom 14.03.2007.

    Grundlagen sind die Bürgerschaftsbeschlüsse über

    • die Ausweitung Sozialtarif des VVW auf Wochen- und Monatsfahrkarten vom 03.04.2019 (2019/BV/4424)
    • die Änderung der Berechtigungsvoraussetzung für den Erhalt des Warnowpasses und des Kinderwarnowpasses vom 31.03.2004 und 09.03.2011
    • die Streichung des städtischen Zuschusses zur Mittagsversorgung von schulpflichtigen Kindern von Warnowpassinhabern (Kinderwarnowpass), die Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten, vom 09.03.2011 sowie die Gewährung des Sozialtarifs vom 14.03.2007.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    Einen Warnowpass ohne Sozialticket erhalten Sie an allen Infopunkten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Hanse-Jobcenter Rostock. Der Warnowpass ohne Sozialticket wird Ihnen direkt auf Anfrage unter Vorlage Ihres Leistungsbescheides oder bei Vorlage einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht/ Medikamentenzuzahlung ausgestellt.

    Die Ausstellung eines Warnowpasses mit Sozialticket können Sie bei einem Beratungsgespräch im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder im Hanse-Jobcenter Rostock erfragen. Liegen die Voraussetzungen für den Erhalt eines Warnowpasses mit Sozialticket vor, wird Ihnen dieser direkt im Gespräch ausgestellt.

    Einen Warnowpass ohne Sozialticket erhalten Sie an allen Infopunkten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Hanse-Jobcenter Rostock. Der Warnowpass ohne Sozialticket wird Ihnen direkt auf Anfrage unter Vorlage Ihres Leistungsbescheides oder bei Vorlage einer Bescheinigung zur Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht/ Medikamentenzuzahlung ausgestellt.

    Die Ausstellung eines Warnowpasses mit Sozialticket können Sie bei einem Beratungsgespräch im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder im Hanse-Jobcenter Rostock erfragen. Liegen die Voraussetzungen für den Erhalt eines Warnowpasses mit Sozialticket vor, wird Ihnen dieser direkt im Gespräch ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    Als Geltungsdauer ist ein Jahr nicht zu überschreiten. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird der Bewilligungszeitraum der Leistungsgewährung nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bzw. die Dauer der Beitrags-/ Zuzahlungsbefreiung maßgebend und auf der Rückseite des Passes eingetragen.

    Als Geltungsdauer ist ein Jahr nicht zu überschreiten. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird der Bewilligungszeitraum der Leistungsgewährung nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bzw. die Dauer der Beitrags-/ Zuzahlungsbefreiung maßgebend und auf der Rückseite des Passes eingetragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rostock: Warnowpass mit oder ohne Sozialticket

    • Der Warnowpass wird Ihnen direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.
    • Der Warnowpass wird Ihnen direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 17.09.2013

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2013

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Familiennachlass, Vergünstigung, Schwerin Card, KuS, Kultur und Sozialpass, Vergünstigungen, Familienpass, Warnowpass, Kulturpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021