Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
Beschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer
Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer
Stadt Ludwigslust
Gemeindewahlbehörde
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
E-Mail: wahlen@ludwigslust.de
Fax: 03874/526 109
Gemeindewahlleiterin
Frau Ulrike Müller
Tel.: 03874/526 135
E-Mail: ulrike.mueller@ludwigslust.de
Stellv. Gemeindewahlleiterin
Frau Angela Kretzschmar
Tel. 03874/526 118
E-Mail: angela.kretzschmar@ludwigslust.de
Stadt Ludwigslust
Gemeindewahlbehörde
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
E-Mail: wahlen@ludwigslust.de
Fax: 03874/526 109
Gemeindewahlleiterin
Frau Ulrike Müller
Tel.: 03874/526 135
E-Mail: ulrike.mueller@ludwigslust.de
Stellv. Gemeindewahlleiterin
Frau Angela Kretzschmar
Tel. 03874/526 118
E-Mail: angela.kretzschmar@ludwigslust.de
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Recht, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03874 526-135
E-Mail: wahlen@ludwigslust.de
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Bundestagswahl, Landtagswahl, Recht, Wahl, Wahlen, Wahlen, Kommunal, Wahlhelfer
Formulare
Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden
Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer
Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.
Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
Fristen
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022