Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

    Beschreibung

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
      
    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer

    Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.

    Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.

    Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer

    Stadt Ludwigslust

    Gemeindewahlbehörde

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    E-Mail: wahlen@ludwigslust.de

    Fax: 03874/526 109
     

    Gemeindewahlleiterin

    Frau Ulrike Müller

    Tel.: 03874/526 135

    E-Mail: ulrike.mueller@ludwigslust.de

    Stellv. Gemeindewahlleiterin

    Frau Angela Kretzschmar

    Tel. 03874/526 118

    E-Mail: angela.kretzschmar@ludwigslust.de

    Stadt Ludwigslust

    Gemeindewahlbehörde

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    E-Mail: wahlen@ludwigslust.de

    Fax: 03874/526 109
     

    Gemeindewahlleiterin

    Frau Ulrike Müller

    Tel.: 03874/526 135

    E-Mail: ulrike.mueller@ludwigslust.de

    Stellv. Gemeindewahlleiterin

    Frau Angela Kretzschmar

    Tel. 03874/526 118

    E-Mail: angela.kretzschmar@ludwigslust.de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter.

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Recht, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
    Anzahl: 9
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03874 526-135

    E-Mail: wahlen@ludwigslust.de

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stichwörter

    Bundestagswahl, Landtagswahl, Recht, Wahl, Wahlen, Wahlen, Kommunal, Wahlhelfer

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2020 (von: Wegener, Sylvia)

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Pohlmann, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden

    Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Hinweise für Ludwigslust: Wahlhelfer

    Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.

    Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

    Fristen

    Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2013 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 13.11.2023 (von: Meier, Bettina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)