Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
Beschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Ansprechpartner
01 Haupt- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Wohnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Formulare
Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden
Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
Fristen
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022