Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

    Beschreibung

    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
      
    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 43

    17109 Demmin

    Öffnungszeiten

    Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr zusätzliche Termine: nach Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03998 28060

    Fax: 03998 2806111

    E-Mail: info@amt-demmin-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wahlhelfer-Anmeldung: kein Formular vorhanden

    Bürger*innen melden sich in der Regel telefonisch nach öffentlichem Aufruf.

    Voraussetzungen

    Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

    Fristen

    Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English