Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Zuständigkeit
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Amt Schönberger Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen
Kontakt
Formulare
Anmeldung Haupt-, Neben- oder alleinige Wohnung
Weitere Informationen
Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg
Fachbereich III - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 038828 3300
Fax: 038828 330-175
Formulare
Anmeldung Haupt-, Neben- oder alleinige Wohnung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
- Sie haben ein M-V Nutzerkonto.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten:
- Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Kosten
kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2023
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden