Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Meldewesen
Beschreibung
Aufgaben
- Personalausweis beantragen
- Meldung eines verlorenen Personalausweises
- Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
- Reisepass beantragen
- Kinderreisepass beantragen
- An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
- Ummeldung anderer Wohnsitz
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Beglaubigungen Dokumente
- Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
- Steueridentifikationsnummer erfragen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz