Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Personenstandswesen/Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Olsowski (Standesbeamtin)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sigrid Hausdörfer (Werksleiterin)
Internet
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Wohnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mareen Riewe (Sachbearbeiterin)
Frau Sigrid Hausdörfer (Werksleiterin)
Internet
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Die übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2015
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung