Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpartner
Meldeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Zeipper
Hausanschrift
Fax: 03996 1278-59
Telefon Festnetz: 03996 1278-18
E-Mail: buergerbuero@teterow.de
E-Mail: c.zeipper@teterow.de
Frau S. Gnefkow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03996 1278-42
Fax: 03996 1278-59
E-Mail: buergerbuero@teterow.de
E-Mail: s.gnefkow@teterow.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Die übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2015
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz